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Mo. & Mi. 19:00 - 20:30 Uhr

Führerscheinklassen

Führerscheinklasse - A

Krafträder über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit

  • über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg

Kraftfahrzeuge

  • mit Motorleistung mehr als 15 kW
  • mit Hubraum mehr als 50 ccm

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst ab 21 Jahren.

Mindestalter: 24

Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM

Führerscheinklasse - A1

Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, maximal 15 kW Motorleistung.

Mindestalter: 16

Eingeschlossene Klasse: AM

Führerscheinklasse - A2

Krafträder bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (das gilt auch für 'Altbesitzer' mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenen Führerschein der Klassen 3 oder 4). Vereinfachte Ausbildung d.h. keine Sonderfahrten und keine theoretische Prüfung.

Mindestalter: 18

Eingeschlossene Klasse: A1, AM

Führerscheinklasse - AM

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

  • Elektromotoren mit max. 4 kW Nennleistung,
  • Verbrennungsmotoren mit maximal 50 ccm.

Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

  • Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
  • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung,
  • Elektromotoren mit max. 4 kW Nenndauerleistung,
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter: 16

Führerscheinklasse - B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
  • Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Führerscheinklasse - B 96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen möchten und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 4,25 t beträgt.

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
  • Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Voraussetzter Vorbesitz der Führerscheinklasse: B

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Führerscheinklasse - B 196

 Krafträder mit:

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 KW (15 PS)
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max 0,1k W/Kg.
  • Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine FE der Klasse A1 erworben.
  • Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren.
  • Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abb. 3FEV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur mit praktischer Prüfung) zu erlangen.
  • Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der FE Kl B seit mind. 5 Jahren.
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung, deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden muss.
  • Der Führerscheinantrag muss nach der Schulung bei der Behörde gestellt werden. 

Führerscheinklasse - BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf max. 3,5 t betragen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Voraussetzte Vorbesitz der Führerscheinklasse: B

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Führerscheinklasse - L

Traktoren bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann maximale Geschwindigkeit 25 km/h). Gültig seit 19.01.2013

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger.

Gabelstapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Spezialangebote

  • Regelmäßige Nachschulungskurse (ASF)
  • Handicap-Ausbildung auf Anfrage
  • Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer
  • Themenspezifischer Unterricht - nach Absprache auch an Samstagen (außer Sonn- und Feiertage)
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